Stalking - wenn aus Liebe Fanatismus wird

Stalking leitet sich aus dem englischen Verb „to Stalk“ ab und bedeutet soviel wie hinterher sein, beobachten und jagen.  So amüsant es klingen mag, Stalking ist für die Betroffenen alles andere als das. Sie werden verfolgt und belästigt, Psychoterror von einer einzigen Person. Oft sind es verschmähte Liebhaber oder Ex-Männer, die die Schmach nicht ertragen, verlassen worden zu sein. Oder aber auch Fanatiker, die ihrem Idol hinterher jagen und ihm nachstellen.

Oft geht Stalking-Terror soweit, dass die Opfer stark in ihrer natürlichen Freiheit beeinträchtigt werden und sind ein normales Leben kaum mehr möglich ist. Denn der Stalker hat oft nur ein Ziel; Macht und Kontrolle über seine Opfer (zurück) zu gewinnen. Gegen Stalking gibt es kein Allheilmittel, wohl aber einige Tipps, wie sich Betroffene schützen und wehren können:

*  Machen Sie dem Stalker sofort und unmissverständlich klar, dass Sie keinerlei Kontakt  wünschen. Bleiben Sie konsequent!
*    Werden sie verfolgt und bedroht, oder der Stalker versucht in Ihre Wohnung einzudringen, rufen sie unverzüglich die 110 an.
*    Werfen sie nichts von dem weg, was der Stalker Ihnen (egal wie) hat zukommen lassen. Damit Sie, wenn sie später erforderlich werden, Fakten und Beweismittel haben.
*    Vertrauen sie sich jemanden an und scheuen sie sich nicht bei Gesundheitlichen Beeinträchtigungen auf Grund des Stalking-Terrors ärztlich und/psychologische Hilfe zu suchen.
*    Es hilft, Anzeige bei der Polizei zu erstatten! Von wenigen Ausnahmen abgesehen, hat sich gezeigt, dass vor allem schnelles und konsequentes Einschreiten der Polizei gegen den Stalker Wirkung zeigt und die Belästigungen nach einer Anzeige häufig aufhören.
*    Weiterer Schutz bietet eine „Einstweilige Verfügung bzw. Schutzanordnung“ um den Stalker abzuschrecken oder auch sich vom Leib zu halten und sich vom somit selber zu schützen.

2006 wurde ein Gesetzt verabschiedet, welches Stalking-Opfern einen gewissen Rechtsschutz bietet. So macht sich der Stalker strafbar, wenn er seinem Opfer nachstellt, auflauert oder anderweitig permanent belästigt oder gar bedroht. Es drohen in diesen Fällen bis zu 3 Jahre Haft.

Im Falle von körperlichen Übergriffen oder schlimmeren kann der Täter sogar in eine  Deeskalationshaft gesteckt werden, um vorhersehbaren Straftaten gegen Leib und Leben vorzubeugen.

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